Das Amtsgericht Tiergarten hat mit Urteil vom 13.06.2013 – Az: (318 OWi) 3034 Js-OWi 489/13 (86/13) – entschieden, dass es sich bei Poliscan Speed (Vitronic) nicht um ein standardisiertes Messverfahren handelt. Sachverständige hätten keine Möglichkeit, die Funktionsweise des Geschwindigkeitsmessgeräts nachzuvollziehen. Relevante Daten würden weder von der Herstellerfirma noch der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) herausgegeben.

Der Betroffene, dem vorgeworfen wurde, die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 35 km/h überschritten zu haben, wurde daher freigesprochen.

Urteil im Volltext: http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/2173.htm