Quelle: pixabay.com

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Das Urteil des Amtsgerichts München vom 06.06.13 (Az. 343 C 4445/13), das im Blog bereits vorgestellt wurde, kann jetzt bei JurPC nachgelesen werden (Link). Es geht darin um die Frage, ob Videoaufnahmen im Straßenverkehr mittels dauerhaft aufzeichnender Kamera an der Windschutzscheibe (sogenannte Dashcams; in diesem Fall war es eine Kamera am Fahrrad) zulässig sind und als Beweismittel im Zivilprozess verwendet werden dürfen.