captain-huk.de weist auf eine aktuelle Entscheidung des OLG Hamm hin (Beschluss vom 26.02.2015, Az. 1 W 86/14). Danach soll sich kein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Kfz-Sachverständigen im Zivilprozess ergeben, nur weil dieser – als einer von mehreren Autoren – Artikel und Kommentare in einem Blog veröffentlicht. Ein entsprechendes Ablehnungsgesuch einer beklagten Haftpflichtversicherung hatte damit auch in der Beschwerdeinstanz keinen Erfolg. Auch wenn der Blog selbst nicht unparteilich (in diesem Fall: Schutz der Verbraucher gegenüber der Versicherungswirtschaft) ist, müsse das nicht gegen den Sachverständigen sprechen. Es sei sogar sinnvoll, wenn sich verschiedene Experten aus dem Bereich der Unfallregulierung (Fachanwälte, Sachverständige) an einer solchen Online-Plattform beteiligen. Eine andere Beurteilung wäre laut OLG etwa bei abwertenden Äußerungen über die Beklagte oder alle Kfz-Versicherer in Betracht gekommen, die hier aber nicht vorlagen. In diesem Fall kam noch hinzu, dass der Sachverständige mittlerweile kein aktives Mitglied auf der Plattform mehr ist, um, wie er betonte, Missverständnisse, was seine Unparteilichkeit angeht, zu vermeiden.