Quelle: pixabay.com

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Laut einer aktuellen Pressemitteilung (Nr. 171/2015 vom 08.10.2015) hat der BGH die Verurteilung eines 59-jährigen Berufskraftfahrers, der als “Autobahnschütze” bekannt wurde, weitgehend bestätigt. Das LG Würzburg hatte ihn u.a. wegen versuchten Mordes in vier Fällen sowie in 108 Fällen wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Verstoßes gegen das Waffengesetz und Sachbeschädigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen hatte der Angeklagte immer wieder Schüsse auf Lkws auf Autobahnen abgegeben, dabei aber auch Pkws und andere Fahrzeuge getroffen. Mindestens eine Fahrerin wurde verletzt. Die Verteidigung hatte während des Verfahrens und in der Revision kritisiert, dass der Angeklagte erst durch eine unzulässige Erfassung und Abgleichung von Kfz-Kennzeichen überführt werden konnte. Die Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen versuchten Mordes in vier Fällen wurde nun durch den BGH verworfen (zu der massenhaften Datenerfassung und den Fragen eines eventuellen Beweisverwertungsverbots enthält die Pressemitteilung keine weiteren Hinweise); in den anderen 108 Fällen wurde der Vorwurf des versuchten gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr von der Verfolgung ausgenommen und die Sache insoweit an das Landgericht zurückverwiesen.