Es gibt wieder Probleme bei ProViDa-Messfahrzeugen: Das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste in Nordrhein-Westfalen hat die Stilllegung zahlreicher Videomessfahrzeuge verfügt, bei denen unzulässige Kabel verbaut wurden. Unter anderem das Polizeipräsidium Köln hat verschiedene Bußgeldstellen per Fax darüber informiert, dass nicht die Originalkomponenten, wie sie in der Bauartzulassung der PTB vorgesehen sind, verwendet wurden mit der Folge, dass die vorgenommenen Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen nicht in einem standardisierten Verfahren erfolgt sind. Dies betrifft laut Fax Messungen im Zeitraum vom 01.03.2015 – 01.03.2016 und offenbar auch zahlreiche Fälle, die zum jetzigen Zeitpunkt von den Behörden nicht ohne Weiteres identifiziert werden können und teilweise schon an die Staatsanwaltschaften bzw. Amtsgerichte abgegeben wurden. Auch Verteidiger sollten daher bei ihren Fällen die Augen offen halten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Schreiben vom 24.2.2016 beauftragt mich das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) NRW, Sie über Folgendes zu informieren:

Auf Anordnung des LZPD wurden vor einigen Tagen landesweit etliche ProViDa-Pkw aufgrund eichtechnischer Probleme stillgelegt. Hintergrund für diese Entscheidung ist die Verwendung von Kabelkomponenten, welche gleichwertig sind, aber nicht dem Original entsprechen.

Die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) geht bei der Erteilung der Zulassung von Messsystemen von Originalbauteilen aus. Messgeräte, für die die PTB eine innerstaatliche Bauartzulassung erteilt hat, gelten rechtlich als standardisierte Messverfahren. Gerichte können deshalb bei der Einhaltung der Bauvorschriften ohne weitere Prüfung von ordnungsgemäßen Messungen ausgehen.

In den hier in Rede stehenden Fällen wurden die Vorgaben des standardisierten Messverfahrens nicht eingehalten. Eine Beeinträchtigung der Messgenauigkeit lag und liegt zwar nicht vor, da die Auflagen jeweils durch die Eichbehörden amtlich geeicht worden sind, gleichwohl bitte ich, noch nicht rechtskräftig abgeschlossene Verfahren einzustellen, um eine erhebliche Belastung der Justiz und der betroffenen Verkehrsteilnehmer im Zuge von Widerspruchsverfahren zu vermeiden.

Die Informationen bezüglich bereits ermittelter Fälle (vom 01.03.15 – 01.03.16) gehen Ihnen im Anhang ebenfalls per Fax zu. Sollten identifizierte Verfahren bereits bei der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht anhängig sein bitte ich Sie hiermit, diese Behörden eigenständig zu informieren.

Darüber hinaus ist mir jetzt schon bewusst, dass wir aufgrund der umfangreichen Datenmenge und der z. T. recht beschränkten Abfrage-/Filtermöglichkeiten nicht alle “Fälle” ermitteln werden. Deshalb hier die wichtigsten Daten, um Sie selbst und Ihre IT-Abteilungen in die Lage zu versetzen, eigene Nachforschungen zu betreiben:

Betr. ProViDa-Fahrzeuge:
…NRW 5-2406 PP Köln, VI 3, VD-AP
…NRW 4-2047 PP Köln, VI 3, VD-AP
…NRW 4-3061 PP Köln, VI 3, VD-AP

Für IT:
Sinnvolle Suchbegriffe für SQL-Abfragen:
“ProViDa” und “Videomessverfahren”

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag