Listenthinkact, Wikimedia Commons

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In Zukunft wird es wohl häufiger vorkommen, dass, gerade bei schweren Verkehrsunfällen, zur Rekonstruktion auf die in Steuergeräten des Fahrzeugs gespeicherten Daten zurückgegriffen wird. Das hat schon ein Urteil des AG Emmendingen mit vergleichbarem Sachverhalt gezeigt. Hier ein etwas anderer Fall: Der Angeklagte befuhr mit einem Fahrzeug des Carsharing-Anbieters DriveNow die Kölner Innenstadt, gefolgt von einem Freund, ebenfalls mit einem Mietwagen dieses Unternehmens. Bei einem Fahrstreifenwechsel an einer Ampel kollidierte er mit einem weiteren Fahrzeug, wodurch sich sein Fahrzeug aufstellte, um die eigene Achse rotierte und schleuderte und schließlich einen 75 m entfernten Radfahrer erfasste, welcher seinen Verletzungen erlag. Die Firma BMW stellte dem Gericht Logdaten aus dem Car-Sharing-Modul des Fahrzeugs zur Verfügung. Mit diesen konnte der Sachverständige die Fahrtroute des Angeklagten (mittels GPS-Daten) samt Geschwindigkeitswerten rekonstruieren, woraus sich ergab, dass der Angeklagte auf Teilen der Strecke sowie bei der Kollision weit über 100 km/h gefahren sein muss (LG Köln, Urteil vom 23.05.2016 – 113 KLs 34/15, PDF-Volltext).