OLG Karlsruhe: Keine Rücknahme des Strafbefehlsantrags, wenn Strafbefehl schon erlassen ist und kein Einspruch eingelegt wird

Von |2020-02-02T20:44:53+01:0005. Februar 2020|Straf- und OWi-Recht|

Ein Strafbefehl des Amtsgerichts vom 16.04.2018 wurde dem Beschuldigten am 17.4.2018 zugestellt. Mit Schreiben vom 26.04.2018 erklärte die Staatsanwaltschaft die Rücknahme des Strafbefehls; ein Einspruch erfolgte nicht. Das OLG Karlsruhe meint deshalb, dass der Strafbefehl [...]

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