OLG Oldenburg: Uneinsichtigkeit führt in der Regel bei Fahrlässigkeitsdelikt nicht zu höherer Geldbuße
Die Betroffene wurde wegen einer fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 120 € verurteilt. Die Erhöhung gegenüber der Regelgeldbuße von 85 € begründete das Amtsgericht damit, dass sich die Betroffene "völlig uneinsichtig gezeigt und darauf [...]