OLG Naumburg: Keine Einspruchsverwerfung, weil Verteidiger nicht vor Gericht erscheint
Th. Reinhardt / pixelio.de Was passiert eigentlich, wenn der Betroffene von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung (§ 73 Abs. 1 OWiG) [...]
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