OLG Naumburg: Keine Einspruchsverwerfung, weil Verteidiger nicht vor Gericht erscheint

Von |2016-08-09T17:04:17+02:0010. August 2016|Straf- und OWi-Recht|

Th. Reinhardt / pixelio.de Was passiert eigentlich, wenn der Betroffene von der Verpflichtung zum Erscheinen in der Hauptverhandlung (§ 73 Abs. 1 OWiG) [...]