VerfGH Berlin: Gutachterkosten bei Bagatellschaden – ggf. rechtlicher Hinweis erforderlich

Von |2016-11-06T13:42:55+01:0011. November 2016|Zivilrecht|

PeterA / pixelio.de Das Fahrzeug der Beschwerdeführerin wurde bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Ein von ihr in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten bezifferte die Reparaturkosten auf 513,95 Euro netto (611,60 Euro brutto), den Wiederbeschaffungswert auf 1.175 [...]