OLG Hamm zum erkankten Verteidiger: Gericht muss Abwägung zwischen Verteidigungs- und Beschleunigungsinteresse vornehmen

Von |2019-04-28T14:09:15+02:0003. Mai 2019|Straf- und OWi-Recht|

Gegen den Betroffenen erging ein Bußgeldbescheid mit einer Geldbuße in Höhe von 300 Euro wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Nach Einspruch und Terminsbestimmung beantragte der erkrankte Verteidiger erfolglos die Verlegung des Termins. Das AG verwarf [...]

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