LG Saarbrücken zur Haftung des Rückwärtsfahrers für “Schreckreaktion” des nachfolgenden Verkehrs

Von |2018-01-28T10:58:57+01:0002. Februar 2018|Zivilrecht|

Der Beklagte zu 1 hielt das von ihm geführte Müllfahrzeug an und fuhr dann rückwärts um ein parkendes Fahrzeug herum, um neben einer gefüllten Mülltonne zum Stehen zu kommen. Die Zeugin fuhr zunächst hinter dem [...]