VGH BW zur Ausnahmegenehmigung für Turban statt Helm: Behörde muss Religionsfreiheit berücksichtigen
Margit Völtz / pixelio.de Über den Fall des motorradfahrenden Sikhs, der sich aus religiösen Gründen verpflichtet sieht, in der Öffentlichkeit einen Turban zu tragen und daher auf dem Motorrad keinen Helm anziehen zu können, wurde hier bereits