BGH: Einholung eines Privatgutachtens ist kein Rechtsmittel i.S.v. § 839 Abs. 3 BGB
Martin Vogler, Wikimedia Commons Gemäß § 839 Abs. 3 BGB entfällt ein Amtshaftungsanspruch, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines [...]