BGH: Einholung eines Privatgutachtens ist kein Rechtsmittel i.S.v. § 839 Abs. 3 BGB

Von |2017-08-27T16:35:04+02:0028. August 2017|Zivilrecht|

Martin Vogler, Wikimedia Commons Gemäß § 839 Abs. 3 BGB entfällt ein Amtshaftungsanspruch, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines [...]