LG Saarbrücken zum Nutzungsausfall: Auch bei 130 %-Schaden kein Warten auf Haftungsanerkenntnis

Von |2017-09-16T17:19:59+02:0018. September 2017|Zivilrecht|

Stefan Lampert, Wikimedia Commons Die Klägerin war nach einem Verkehrsunfall berechtigt, den an ihrem Fahrzeug entstandenen Schaden innerhalb der 130 %-Grenze abzurechnen. Sie begehrt u. a. Nutzungsausfall für 48 Tage, da sie ihre [...]