AG Nördlingen: “Rohmessdaten und Eichschein gibt es nicht, kauf dir doch ein OWi-Handbuch”

Von |2016-09-25T11:48:37+02:0029. September 2016|Medien- und IT-Recht, Straf- und OWi-Recht|

Harald Reiss / pixelio.de Es geht wieder mit der “bayerischen Akteneinsicht” weiter bzw. sie weitet sich aus: Hier hatte der Verteidiger die Überlassung der unverschlüsselten Rohmessdaten, des Eichscheins, der Lehrgangsbescheinigung des Messbeamten sowie [...]