LG Braunschweig: Ab 2016 ist unter 1500 EUR kein bedeutender Schaden mehr anzunehmen

Von |2016-06-08T10:51:02+02:0008. Juni 2016|Straf- und OWi-Recht|

PeterA / pixelio.de Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, mit einem Pkw gegen zwei geparkte Fahrzeuge gestoßen zu sein. Dabei sei ein Gesamtschaden in Höhe von 1.387,54 EUR entstanden. Die Staatsanwaltschaft hat die vorläufige Entziehung [...]