AG St. Ingbert: Anforderung von Pass- oder Personalausweisbild im Bußgeldverfahren kein Einstellungsgrund

Von |2020-09-27T17:10:43+02:0001. Oktober 2020|Straf- und OWi-Recht|

Nach der Rechtsprechung einiger Amtsgerichte und den ministeriellen Richtlinien in manchen Bundesländern muss ein Betroffener im Bußgeldverfahren, bevor sein Pass- bzw. Personalausweisfoto zwecks Abgleich mit dem Messfoto durch die Verwaltungsbehörde beigezogen wird, angehört werden. Bei [...]

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