KG: “Halbe Vorfahrt” nicht bei gut einsehbarer Kreuzung
Cherubino, Wikimedia Commons Bei Kreuzungen, an denen der Grundsatz rechts vor links gilt, ist an die Besonderheit der halben Vorfahrt zu denken: Der gegenüber einem von links kommenden Fahrzeug Vorfahrtsberechtigte hat, wenn er [...]