OLG Bamberg: Keine Einspruchsbeschränkung ohne ausdrückliche Ermächtigung des Betroffenen

Von |2019-12-14T17:32:10+01:0020. Dezember 2019|Straf- und OWi-Recht|

Das OLG Bamberg hatte sich wieder mit der Möglichkeit einer Einspruchsbeschränkung durch einen Terminsvertreter in der Hauptverhandlung zu befassen. Eine (Teil-)Rücknahme des Einspruchs bedürfe einer ausdrücklichen Ermächtigung, die sich inhaltlich auf ein bestimmtes Rechtsmittel beziehen [...]

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