Keine Verjährungsunterbrechung bei Terminsbestimmung durch Geschäftsstelle
Quelle: pixabay.com Die Anberaumung eines Hauptverhandlungstermins muss durch den Vorsitzenden (hier: Bußgeldrichter) erfolgen. Der Richter kann die Terminsbestimmung nicht an die Geschäftsstelle delegieren, sodass eine Terminsbestimmung durch die Geschäftsstelle auch die Verfolgungsverjährung nicht [...]