OLG Brandenburg zum OWi-Recht: Keine telefonische Vernehmung von Zeugen durch das Amtsgericht
Auch im Bußgeldverfahren können Zeugen nicht telefonisch vernommen werden, sondern allenfalls behördliche Erklärungen gemäß § 77a Abs. 3 OWiG eingeholt werden, so das Brandenburgische OLG. Es hob ein Urteil auf, nach dem der Richter am [...]