OLG Hamm: Kein Nachschieben einer Begründung bei der Bußgeldbemessung
Ein Bußgeldrichter kann seine Erwägungen bezüglich eines Bußgelds, von denen er sich bei der Urteilsfällung leiten lässt, nicht später durch andere ersetzen. Das AG führte aus: “Soweit im Urteil im Sitzungsprotokoll die Tatbestandsnummer 142606 angegeben [...]