Vereinigte Große Senate des BGH: Keine Änderungen bei der Schmerzensgeldbemessung
Martin Vogler, Wikimedia Commons Zur Berechnung des Schmerzensgelds (§ 253 Abs. 2 BGB) gilt allgemein, dass der Tatrichter alle Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen und daraus einen [...]