BGH: Zur Verweisung auf Abbildung in den Akten kann die Angabe der Fundstelle genügen

Von |2016-03-17T16:26:44+01:0018. März 2016|Straf- und OWi-Recht|

Tim Reckmann / pixelio.de Bei Fotos aus Verkehrsüberwachungsanlagen muss der Tatrichter, wenn es darauf ankommt, ob er den Betroffenen auf dem Foto erkennt, darlegen, ob und wieso die Aufnahme überhaupt geeignet ist, die [...]