VGH Bayern: Fläche vor einem Haus ist nur dann Grundstückszufahrt, wenn ein Pkw dort abgestellt werden kann
Nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO ist das Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber, unzulässig. Der Bayerische VGH klärt in einem [...]