KG: Wirtschaftliche Verhältnisse auch bei geringer Überschreitung der über 250 Euro liegenden Regelgeldbuße entbehrlich

Von |2019-06-02T17:15:23+02:0007. Juni 2019|Straf- und OWi-Recht|

Das AG verhängte für die innerorts begangene vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung durch den Betroffenen (Überschreitung um 51-60 km/h) neben einem Fahrverbot eine Geldbuße von 600 Euro, welche sich aus einer Verdopplung der Regelgeldbuße und anschließender Erhöhung um [...]

Nach oben