OLG Oldenburg: Beim Befahren eines “Anlieger frei”-Bereichs obliegt es dem Betroffenen, sein Fahrziel anzugeben

Von |2017-11-19T20:44:16+01:0023. November 2017|Straf- und OWi-Recht|

Der Betroffene befuhr mit einem Lkw seines Arbeitgebers einen Bereich, vor dem das Zeichen 253 (Lkw-Durchfahrtsverbot) mit dem Zusatz “Anlieger frei” aufgestellt ist. Er gab an, zu einem Anlieger unterwegs gewesen zu sein, wollte diesen [...]