Der BGH hat heute in drei Revisionsverfahren entschieden, die alle Fahrzeugrennen in verschiedenen Städten mit jeweils tödlichem Ausgang zum Gegenstand haben. Das “Mordurteil” des LG Berlin wurde dabei insgesamt aufgehoben: Die Möglichkeit eines für andere Verkehrsteilnehmer tödlichen Ausgangs des Rennens sei nach den Urteilsfeststellungen erst zu dem Zeitpunkt erkannt und billigend in Kauf genommen worden, als die Angeklagten ohnehin keine Möglichkeit mehr gehabt hätten, den Unfall zu verhindern. Zudem sei nicht ausreichend bedacht worden, dass die Eigengefährdung der Angeklagten gegen die Annahme von Vorsatz sprechen könnte. Bei dem nicht den Unfall verursachenden Angeklagten sei zudem die Annahme der Mittäterschaft nicht ausreichend belegt. Die Revisionen gegen ein Urteil des LG Bremen wurden verworfen, während ein Urteil des LG Frankfurt am Main ebenfalls aufgehoben wurde. Bislang ist zu den BGH-Urteilen nur eine Pressemitteilung veröffentlicht.