Bei dem Vitronic Enforcement Trailer handelt es sich normalerweise um ein in einem Anhänger eingebautes PoliScan-Messgerät, welches zu seinem Messstandort transportiert/gezogen und dann mehrere Tage ohne Aufsicht verwendet werden kann. Einen solchen setzt auch der Kreis Mettmann ein. Nach dem nordrhein-westfälischen Landesrecht darf der Kreis auf Bundesautobahnen allerdings nur Geräte in festinstallierten Anlagen einsetzen, weshalb man auf die Idee kam, den Anhänger zu “demobilisieren”: Der Kreis hat daher an seinem Anhänger verschiedene Veränderungen vorgenommen, u. a. die Räder und den Deichselkopf abgebaut und das Gehäuse auf einem Betonfundament festgeschraubt.

Allerdings hat der Anhänger durch den Umbau nicht nur seine Mobilität eingebüßt. Die PTB hat sich nämlich auf Anfrage des Sachverständigen Roland Bladt dahingehend geäußert, dass ein so umgebauter Trailer nicht mehr der Baumusterprüfbescheinigung (DE-17-M-PTB-0033) entspricht, so dass er nicht mehr verwendet werden darf:

Von: …@ptb.de
Betreff: BB2018-110: PoliScan FM1 Enforcement Trailer demontierter Einsatz – Az: BR 18 03 034
Datum: 23. März 2018 um 12:47:36 MEZ
An: “Roland Bladt” <roland.bladt@gmx.de>
Kopie: …@ptb.de, …@ptb.de

 

Sehr geehrter Herr Bladt,

auf Ihre Anfrage vom 13.03.2018 bezüglich baulicher Veränderungen am Spezialanhänger (Enforcement Trailer) der Bauart POLISCAN FM1 (DE-17-M-PTB-0033) teile ich Ihnen folgendes mit.

Der Spezialanhänger ist Bestandteil der zertifizierten Bauart POLISCAN FM1. Dieser muss daher zum einen vom Hersteller, Firma Vitronic, ausgeliefert werden und darf zum anderen nicht baulichen Veränderungen unterzogen werden. Der Spezialanhänger muss den bei der PTB eingereichten und hinterlegten Unterlagen entsprechen.

(1) Der von Ihnen beschriebene Messeinsatz ist daher nicht durch die Baumusterprüfbescheinigung DE-17-M-PTB-0033 abgedeckt.
(2) Die Aufstellung von Außengehäusen, dazu zählt nicht der Spezialanhänger, liegt im Verantwortungsbereich des Herstellers. Weitere Details dazu finden sich im Abschnitt 4.1 der Baumusterprüfbescheinigung DE-17-M-PTB-0033.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag



Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB)
Arbeitsgruppe 1.31  Geschwindigkeitsmessgeräte
Bundesallee 100
38116 Braunschweig
Tel.: (05 31) 5 92 – …
Fax.: (05 31) 5 92 – … oder …
eMail: …@ptb.de
http://www.ptb.de/

—– Weitergeleitet von …/PTB am 16.03.2018 13:16 —–

PoliScan FM1 Enforcement Trailer demontierter Einsatz – mein Az: BR 18 03 034

 

Roland Bladt   An:
13.03.2018 15:59



Sehr geehrter Herr …,

der Kreis Mettmann hat das Messsystem PoliScan FM1, verbaut in einem Enforcement Trailer, für Messungen auf der Autobahn eingesetzt.

Hierzu hatte das OLG Düsseldorf eingewendet, dass es sich bei dem Trailer erkennbar nicht um eine stationäre Messanlage handelt und deswegen weitere Messungen der Behörde untersagt, da gem. Ordnungsbehördengesedtz NRW nur die Polizei auf Autobahnen „blitzen“ darf.

Der Kreis Mettmann hat darauf hin den Trailer zu einer „stationären” Messanlage umgebaut – siehe Schreiben des Kreis Mettmann in der Anlage.

Mal abgesehen vom Einfallsreichtum des Kreis Mettmann:

(1) Ist diese Variante des Messeinsatzes durch die Baumusterprüfbescheinigung DE-17-M-PTB-0033 abgedeckt?
(2) Müssen „stationäre“ Messstellen nach Abschnitt 4.1 der Baumusterprüfbescheinigung dann nicht durch den Hersteller eingerichtet und dazu das Standort-Erstinbetriebnahmeprotokoll erstellt werden?


Mit freundlichen Grüßen
Roland Bladt

__________________
Sachverständigenbüro
Dipl.-Ing. Roland Bladt
Eichenhardt 5
35644 Hohenahr
Tel: 06446-8890021